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   VK Brandenburg, 15.11.2002 - VK 63/02   

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https://dejure.org/2002,24014
VK Brandenburg, 15.11.2002 - VK 63/02 (https://dejure.org/2002,24014)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2002 - VK 63/02 (https://dejure.org/2002,24014)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2002 - VK 63/02 (https://dejure.org/2002,24014)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.06.2003 - C-315/01

    GAT

    Auszug aus VK Brandenburg, 15.11.2002 - VK 63/02
    Einen solchen Fehler, der geeignet ist, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Angebotsaufforderung infrage zu stellen, kann die Vergabekammer wegen §§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 S. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BayObLG, BauR 2001, 92; OLG Dresden, Beschluss vom 29.05.2001 - WVerg 3/01 - in diesem Sinne auch Schlussvortrag des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache EuGH C-315/01 vom 10.10.2001 Rdnr. 37).
  • OLG Rostock, 16.05.2001 - 17 W 1/01

    Berücksichtigung der Qualifikation eines Bieters bei der Ausschreibung von

    Auszug aus VK Brandenburg, 15.11.2002 - VK 63/02
    Ein Beurteilungsfehler liegt in Anlehnung an die im Verwaltungsrecht zu unbestimmten Rechtsbegriffen mit Beurteilungsspielräumen entwickelten Grundsätze unter anderem vor, wenn der Auftraggeber von einem unzutreffend oder unvollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist oder einen vorgegebenen Beurteilungsmaßstab nicht einhält (OLG Rostock, Beschluss vom 16.05.2001, NZBau 2002, 170, 171; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl. 2000, § 40 Rn. 86).
  • OLG Dresden, 29.05.2001 - WVerg 3/01

    Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die Vergabestelle

    Auszug aus VK Brandenburg, 15.11.2002 - VK 63/02
    Einen solchen Fehler, der geeignet ist, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Angebotsaufforderung infrage zu stellen, kann die Vergabekammer wegen §§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 S. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BayObLG, BauR 2001, 92; OLG Dresden, Beschluss vom 29.05.2001 - WVerg 3/01 - in diesem Sinne auch Schlussvortrag des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache EuGH C-315/01 vom 10.10.2001 Rdnr. 37).
  • VK Brandenburg, 30.07.2002 - VK 38/02

    Aufhebung der Aufhebung

    Auszug aus VK Brandenburg, 15.11.2002 - VK 63/02
    Die situationsbezogene Authentizität insbesondere des Wertungsvorgangs wäre dann nicht mehr gewährleistet, da sich die Ausübung des Beurteilungsspielraums zum Zeitpunkt der Wertung nicht mehr nachvollziehen ließe (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 30.07.2002 - VK 38/02 -).
  • BayObLG, 24.10.2000 - Verg 6/00

    Änderungsvorschläge im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Brandenburg, 15.11.2002 - VK 63/02
    Einen solchen Fehler, der geeignet ist, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Angebotsaufforderung infrage zu stellen, kann die Vergabekammer wegen §§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 S. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BayObLG, BauR 2001, 92; OLG Dresden, Beschluss vom 29.05.2001 - WVerg 3/01 - in diesem Sinne auch Schlussvortrag des Generalanwalts Geelhoed in der Rechtssache EuGH C-315/01 vom 10.10.2001 Rdnr. 37).
  • VK Brandenburg, 27.01.2005 - VK 79/04

    erneute Information gemäß § 13 VgV nach erfolgreicher Rüge

    Solche Fehler, die erst aus der Vergabeakte und den Unterlagen über den Wertungsvorgang ersichtlich sind und deshalb nicht gerügt werden mussten, und geeignet sind, die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Angebotsaufforderung infrage zu stellen, kann die Vergabekammer wegen §§ 110 Abs. 1, 114 Abs. 1 Satz 2 GWB nicht unberücksichtigt lassen (vgl. BayObLG, BauR 2001, 92; OLG Dresden, Beschluss vom 29. Mai 2001 ­ WVerg 3/01; VK Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2002 ­ VK 63/02).

    Wenn der Auftraggeber die Möglichkeit hätte, seinen Vergabevermerk samt Anlagen zeitlich beliebig, insbesondere im Nachprüfungsverfahren zu erstellen oder zu ergänzen, wäre eine effektive Nachprüfung des Vergabeverfahrens nicht mehr möglich (VK Brandenburg, Beschluss vom 15. November 2002 ­ VK 63/02).

  • VK Saarland, 09.03.2007 - 3 VK 01/07

    Keine schrittweise Konfrontation mit neuen Auftragskriterien!

    Bei dieser Vorschrift handelt es sich auch um eine bieterschützende Vorschrift (Vergabekammern des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, B. v. 15.11.2002 ­ Az.: VK 63/02).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2003 - Verg W 18/02

    Kostentragung nach Antragsrücknahme

    Der Auftraggeber hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, nachdem er die sofortige Beschwerde vom 3.12.2002 gegen den Beschluß der Vergabekammer vom 15.11.2002 - VK 63/02 - zurückgenommen hat, § 516 III ZPO entsprechend.
  • VK Südbayern, 12.01.2004 - 61-12/03

    Grenzen der Überprüfung der Bewerberauswahl

    Durch die ausdrückliche Benennung der Reihenfolge wird den Bewerbern klar, eindeutig und unmissverständlich im Sinne eines transparenten Verfahrens die Bedeutung der einzelnen Kriterien vor Augen geführt (Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Beschluss vom 15.11.2002 - Az.: VK 63/02).
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